Harry's Fahrschule

 

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Wir bilden in nahezu alle Klassen aus. Ausgenommen ist die Klasse "D" !

Für alle Privatkraftfahrer bilden wir aus in folgenden Klassen

A A2 A1 AM B17 B BE B96 B196 B197

Da ist für dich immer ein Typ dabei!

Für Berufskraftfahrer bilden wir  C1, C1E, C, CE, L, und T aus und -weiter.
Der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFqG) besagt, dass jeder Fahrer, der gewerblich tätig ist und Fahrzeuge der folgenden Klassen

C1 C1E C CE D1 D1E D DE

führt, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden à 60 Minuten teilnehmen muss.

 

Führerscheinklasse Motorrad - AM bis A

Führerscheinklasse Motorrad

Klasse AM – Mindestalter 15 Jahre

Schließt keine Klasse mit ein
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm3 und Fahrräder mit Hilfsmotor) (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen sowie dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad).

Klasse A1 – Mindestalter 16 Jahre

Schließt Klasse AM mit ein.
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3 und

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Führerscheinklasse PKW - B17 bis B196/197

FS-Klassen B17 B und BE


FS-Klassen B96 B196 B197


Klasse B17 – Mindestalter 16 ½ Jahre (Start)

Man kann sich ab 16-einhalb Jahren zur Fahrausbildung der Klasse B und/ oder BE anmelden und stellt einen Antrag beim zuständigen Amt. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall sein wird, beginnt die ganz normale Ausbildung in der Fahrschule, Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung. Nach der bestandenen theoretischen Prüfung kann, frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag, die Fahrprüfung abgelegt werden. Wer die Prüfung besteht und inzwischen 17 Jahre alt ist, erhält keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der besagten Ausnahmegenehmigung. Dieses Dokument wird grundsätzlich nur in Deutschland und Östrreich anerkannt, daran sollte man vor spontanen Fahrten ins Ausland denken.

 

Klasse B – Mindestalter 18 Jahre

Schließt Klasse L und M mit ein Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt);

bei der Leermasse von Kraftfahrzeugen mit elektrischem Antrieb wird die Masse der Batterien nicht berücksichtigt.

 

Klasse B mit Schlüsselzahl 196 - Mindestalter 25 Jahr (5 Jahre im Besitz B)

125er upgrade zum Autoführerschein (B196) ohne Prüfung

Die Berechtigung Leichtkrafträder der Klasse A1 ohne Prüfung zu fahren.

Rechtliches

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein wird nur die Berechtigung erworben ein Motorrad der Klasse A1 zu fahren.
Achtung:
Mit dieser Berechtigung ist es nicht möglich die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV (Aufstieg ohne Ausbildung und nur praktischer Prüfung) zu erlangen. Mit dieser Berechtigung darf ein Leichtkraftrad nur im Inland geführt werden.

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Führerscheinklasse LKW

Führerscheinklassen LKW

Klasse C1 – Mindestalter 18 Jahre | Vorbesitz der Klasse B

Schließt Klasse L und M mit ein Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges dienen.

Klasse C1E – Mindestalter 18 Jahre | Vorbesitz der Klasse C1

Schließt die Klassen BE sowie D1E und DE, sofern der Inhaber Klasse D1 bzw. D besitzt,

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